STEUERERSPARNIS
Gut für Sie zu wissen:
Nach §35a EStG können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen!
Folgende Tätigkeiten sind Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Haushaltshilfe
- Fensterreinigung
- Teppichreinigungen
- Mahlzeiten organisieren, vorbereiten und anbieten
- Wäschepflege
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Betreuung und Versorgung von kranken oder älteren Menschen