STEUER­ERSPARNIS

Gut für Sie zu wissen: Nach §35a EStG können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen! Folgende Tätigkeiten sind Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen:
  • Haushaltshilfe
  • Fensterreinigung
  • Teppichreinigungen
  • Mahlzeiten organisieren, vorbereiten und anbieten
  • Wäschepflege
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Betreuung und Versorgung von kranken oder älteren Menschen

Alle o.g. Leistungen (maximal 4.000 Euro / Jahr) können Sie steuerlich geltend machen, und somit Ihr Steuervolumen deutlich minimieren. Sie reichen hierzu einfach nur unsere Rechnungsbelege ein, und reduzieren hierdurch Ihre zu entrichtende Einkommensteuer. Gerne sind wir auch hier beratend an Ihrer Seite!